Gerätetechnik:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Geraetetechnik
Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes:
Der "integrierte Pflanzenschutz" gehört zur guten fachlichen Praxis (§ 3 Abs. 1 PflSchG; EU-Richtlinie 2009/128/EG) für
alle landwirtschaftlichen Betriebe. Die Einhaltung muss EU-weit überprüft werden.
Ab dem Jahr 2021 werden die Betriebe im Rahmen der Fachrechtskontrollen anhand eines Fragebogens hinsichtlich der Umsetzung des
integrierten Pflanzenschutzes beraten. Zur Veranschaulichung wie der "integrierte Pflanzenschutz" in der Praxis angewendet werden kann,
wurde die Broschüre "Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes" herausgebracht. Den Fragebogen sowie die
Broschüre "Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes" finden Sie unter dem eingestellten Link auf der Homepage
des LTZ Augustenberg.
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz