· Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum
Hygieneleitlinie für Direktvermarkter
Jeder Betrieb, der mit Lebensmittel umgeht, hat Hygieneregeln einzuhalten und ein Eigenkontrollsystem nach dem Lebensmittelhygienerecht einzuführen. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter.
Die Fördergemeinschaft „Einkaufen auf dem Bauernhof“ hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband eine Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erarbeitet.
Diese entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts. Die aktuelle Fassung liegt seit Juni 2020 vor. Sie ist seitens der EU nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene notifiziert und folglich eine amtlich anerkannte Fachgrundlage.
Die Leitlinie unterstützt die Direktvermarkter, ein Eigenkontrollkonzept zu entwickeln und ist ein gutes Nachschlagewerk. Die Hygieneleitlinie kann auf der Seite Einkaufen-auf-dem-Bauernhof heruntergeladen werden.