Das Landwirtschaftsamt Rottweil ist bemüht, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Folgende technische Voraussetzungen werden vom verwendeten CMS derzeit noch nicht erfüllt (Stand 15.07.2024):
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: technische Mängel sind in Bearbeitung
- Bei Navigationspunkten ohne Aufklappmenü: irreführende Statusmeldung "aufgeklappt" beim Ansteuern
In folgenden, redaktionellen Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:
- Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
- Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
- Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
- Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 05. Dezember 2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach §
4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 1. November 2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die unter Kontaktangaben genannte Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.