Investitionsförderung

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Im Rahmen der neuen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 – 2020 haben sich im Bereich Agrarinvestitionsförderung leichte Veränderungen ergeben. Anträge auf Investitionszuschüsse können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) gestellt werden:

Gezielt an kleinere Landwirtschaftsbetriebe richtet sich das sogenannte "kleine AFP", welches als Maßnahme D1 in die Landschaftspflegerichtlinie aufgenommen wurde. Mit dieser Maßnahme sollen Vorhaben gefördert werden, die u.a. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Biodiversität, natürlichem Erbe oder der Kulturlandschaft dienen.