Verschiebung der Sperrfrist bei Grünland im Landkreis Rottweil

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Die Sperrzeit für die Aufbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (Gülle/Jauche/Gärreste/etc.) wird auf Grünland und Dauergrünland um 14 Tage per Allgemeinverfügung verschoben und beginnt somit am 15. November 2026 und endet am 14. Februar 2027.


Die Sperrfristverfügung gilt nicht:

- bei mehrjährigem Ackerfutter (im Vorjahr 2025 möglich gewesen!),
- Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten,
- Nitratgebiete nach VODüV Gebiete.
 

Die Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.landkreis-rottweil.de/de/aktuelles/aktuelle-nachrichten/nachricht?view=publish&item=article&id=5503

Dazu finden Sie weitere wichtige Informationen (max. Aufbringmengen, etc.).