Die Sperrzeit für die Aufbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff (Gülle/Jauche/Gärreste/etc.) wird auf Grünland und Dauergrünland um 14 Tage per Allgemeinverfügung verschoben und beginnt somit am 15. November 2026 und endet am 14. Februar 2027.
Die Sperrfristverfügung gilt nicht:
- bei mehrjährigem Ackerfutter (im Vorjahr 2025 möglich gewesen!),
- Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten,
- Nitratgebiete nach VODüV Gebiete.
Die Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link abrufbar:
Dazu finden Sie weitere wichtige Informationen (max. Aufbringmengen, etc.).