An alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen, deren Schweinefleisch vermarktet werden soll:
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung möchte nochmals freundlichst auf die Mitteilungspflicht im Rahmen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hinweisen.
Um die erforderliche Kennnummer bis zum 01.08.2025 zu erhalten, müssen Anträge zur Haltungsform, inklusive der dafür notwendigen Lagepläne und Nachweise, zeitnah schriftlich oder elektronisch per Mail übermittelt werden.
per Post
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
Ref. 17
Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
per Mail
TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de
Das Formular zur Mitteilung sowie weitere Informationen sind auf der Homepage
https://lkl.lgl-bw.de/Tierhaltungskennzeichnung/
des LKL zu finden.