Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rottweil zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechniknach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) 23.01.2025 Lesezeit: Teilen Siehe Anlage