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Merkblätter/Formulare:

Bauen im Außenbereich:

Antragsformulare Aufforstung nach § 25 LLG



Bitte beachten Sie Anträge zur Umwandlung von Dauergrünland, deren Bearbeitung bis zum 15. Mai eines Jahres erforderlich sind, müssen spätestens am 15. April beim Landwirtschaftsamt Rottweil vollständig eingereicht werden.

Für Grünlandumwandlungsanträge fallen Gebühren von mind. 50 € an, je nach Bearbeitungsaufwand auch mehr.

Anträge zur Umwandlung von Dauergrünland:

Anträge Unternehmensnummer: