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Investitionsförderung

Im Rahmen der neuen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 – 2020 haben sich im Bereich Agrarinvestitionsförderung leichte Veränderungen ergeben. Anträge auf Investitionszuschüsse können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) gestellt werden:


- für größere Investitionen in langlebige landwirtschaftliche Wirtschaftsgüter (Stallungen) nach Abschnitt A des AFP;


Link: Agrarinvestitions-Förderprogramm A (AFP)


- für Investitionen in zusätzliche Einkommenskombinationen /-quellen wie z.B. Dienstleistungen im hauswirtschaftlichen, touristischen sowie gastronomischen Bereich nach Abschnitt B des AFP.


LINK: Agrarinvestitions-Förderungsprogramm B (AFP)


Gezielt an kleinere Landwirtschaftsbetriebe richtet sich das sogenannte "kleine AFP", welches als Maßnahme D1 in die Landschaftspflegerichtlinie aufgenommen wurde. Mit dieser Maßnahme sollen Vorhaben gefördert werden, die u.a. zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Biodiversität, natürlichem Erbe oder der Kulturlandschaft dienen.


Die Folien der PowerPoint-Präsentation als PDF-Datei:
Kleines AFP Infoveranstaltung 25.11.2015 Hardt

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