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Bauen im Außenbereich

Grundsätzlich soll der Außenbereich nach Vorgabe des Gesetzgebers von einer Bebauung frei bleiben. Daher können Bauvorhaben im Außenbereich nur unter strengen Voraussetzungen baurechtlich genehmigt werden. Wenn das Vorhaben keinem landwirtschaftlichen Betrieb dient, liegen die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung in der Regel nicht vor.

Zur Prüfung der Voraussetzungen und Beurteilung eines Bauvorhabens im Außenbereich sind zahlreiche Informationen notwendig. Um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir Sie, die entsprechenden Anlagen (siehe unten) auszufüllen und dem Landwirtschaftsamt per E-Mail, Telefax oder postalisch, zukommen zu lassen. Die Inhalte dieser Anlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der Privilegierungsvoraussetzungen. Sind diese erfüllt, können Bauvorhaben im Außenbereich nach landwirtschaftlichen Belangen baurechtlich genehmigt werden. Bedenken Sie jedoch, dass an diesem Verfahren neben der Landwirtschaftsbehörde weitere Fachbehörden beteiligt sind.

In einzelnen Fällen und bei Biogasanlagen sind weitere Unterlagen bzw. Angaben erforderlich.
 

Hinweisblatt für landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich
Anlage I:    Angaben zur betrieblichen Situation*
Anlage II:   Angaben zu Wohngebäuden, Ferienwohnungen**
Anlage III:  Angaben zu Maschinen- / Mehrzweckhallen bzw. landw. Schuppen**
Anlage IV:  Angaben zu Stallgebäuden / Viehunterständen, Einzäunungen**

* Bitte bei jedem Bauvorhaben im Außenbereich ausfüllen und dem Landwirtschaftsamt zukommen lassen
** Bitte Bauvorhaben betreffende Anlage ausfüllen und dem Landwirtschaftsamt zukommen lassen

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